Technische Angaben

Die Führerscheinklasse A1 ist für junge Motorradfahrer unter 18 Jahren angezeigt. Die Fahrerlaubnis wird benötigt, wenn ein Fahrzeug bis zu einem Hubraum von 125 Kubikzentimeter bewegt werden soll. Damit löst diese Führerscheinklasse die für das Fahren von Mofas gängige Klasse AM ab.

Die Motorleistung der erlaubten Fahrzeuge darf elf Kilowatt nicht übersteigen und das Verhältnis zwischen Leermasse und Leistung darf sich maximal auf 0,1 Kilowatt pro Kilogramm belaufen. Die Berechtigung schließt auch dreirädrige Kraftfahrzeuge ein, sofern diese symmetrisch angeordnete Räder besitzen. Die Leistung darf 15 Kilowatt nicht übersteigen.

 

Voraussetzungen

Das Mindestalter für die Führerscheinklasse A1 liegt bei 16 Jahren. Der Besuch der Fahrschule ist bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich. Wer die Prüfung absolvieren möchte, muss einen Sehtest vorlegen können. Hierbei ist in der Regel der Besuch eines Optikers ausreichend. 

Weiterhin ist ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Dieser kann auch im Vorfeld der Prüfung durchgeführt werden. Wer zur Prüfung zugelassen werden will, benötigt ebenfalls ein aktuelles Passbild. Zur Prüfungsanmeldung ist der Personalausweis mitzubringen.

 

Kosten 

Die Kosten sind vergleichsweise geringer, als bei einem herkömmlichen Führerschein der Klasse B. Für die Anmeldung zur Prüfung werden Kosten von etwa 100 Euro fällig. Die Übungsfahrten kosten jeweils circa 40 Euro. Sonderfahrten kosten etwas mehr. Die theoretische Prüfung schlägt mit etwa 60 Euro zu Buche. Für die praktische Prüfung müssen circa 130 Euro bezahlt werden. Einzukalkulieren sind auch die Preise für den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs. Diese bewegen sich zwischen acht und vierzig Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 950 bis 1.600 Euro.

 

Dauer 

Für die Absolvierung sind 16 Theoriestunden a 90 Minuten festgelegt. Der Praxisunterricht umfasst zwölf Sonderfahrten a 45 Minuten, welche in Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrten unterteilt sind.  

Die Erteilung des Führerscheins Klasse A1 ist nicht befristet. Die neuen EU-Führerscheine müssen jedoch alle 15 Jahre erneuert werden. Ältere Ausweise müssen bis spätestens Januar 2033 umgetauscht werden. Für die Erneuerung des Führerscheins wird lediglich ein Passfoto gebraucht.

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