Technische Angaben
Diese Klasse stellt die Erweiterung der Führerscheinklasse D1 dar. Die Inhaber der Führerscheinklasse D1E dürfen Busse in Kombination mit Anhängern von mehr als 750 Kilogramm Gesamtmasse bewegen. Diese Führerscheinklasse ist beispielsweise für den Reisebusverkehr unerlässlich.
Es handelt sich um eine EU-Fahrerlaubnisklasse. Damit können die Inhaber der Klasse D1E auch Busse mit Anhänger im europäischen Ausland steuern.
Voraussetzungen
Für den Führerscheinerwerb ist ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben. Ausnahmeregelungen sind möglich, wenn es sich um Auszubildende zum Berufskraftfahrer, der Fachkraft im Fahrbetrieb oder einer ähnlichen staatlichen Ausbildung handelt. Das Mindestalter kann hier auf 18 Jahre festgelegt werden.
Mit der theoretischen Prüfung kann frühestens ein Vierteljahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Durchführung der praktischen Prüfung ist vier Wochen vor dem 21. bzw. dem 18. Geburtstag möglich.
Für die Zulassung zur Prüfung sind ein medizinisch-psychologisches Gutachten sowie eine arbeitsmedizinische Untersuchung notwendig. Weiterhin muss ein Sehtest absolviert werden. Die entsprechenden Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Kosten
Die Kosten für den Erwerb des Führerscheins unterscheiden sich zwischen den Regionen und Fahrschulen. Entscheidend für die endgültige Summe sind die notwendigen Fahrstunden, welche neben dem Pflichtteil anfallen. Auszubildende können häufig mit einer Kostenerstattung bzw. Kostenübernahme durch den Lehrbetrieb rechnen.
Einkalkuliert werden müssen die Kosten für die Fahrschule, das Unterrichtsmaterial, die Prüfungsanmeldungen den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest. Diese belaufen sich auf etwa 800 Euro. Insgesamt ist für den Erwerb dieses Führerscheins mit Kosten in Höhe von 4.000 bis 5.000 Euro zu rechnen.
Dauer
Vorgeschrieben sind neun Fahrstunden, die sich in vier Grundstunden, drei Überlandfahrten und jeweils eine Stunde Autobahn- und Nachtfahrt aufgliedern. Eine theoretische Ausbildung ist nicht notwendig.
Der Führerschein wird für fünf Jahre ausgestellt. Für die Verlängerung müssen eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Für Verlängerungen ab dem 50. Lebensjahr wird wie bei der Ersterteilung der Papiere verfahren.