Technische Angaben

Der Führerschein Klasse L wird auch als „kleiner“ Traktorführerschein bezeichnet. Der Erwerb berechtigt zum Steuern von Zugmaschinen, die auf die Verwendung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ausgelegt sind und nicht schneller als 40 km/h unterwegs sind. Werden die Fahrzeuge mit Anhängern gekoppelt, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde.

Neben Traktoren dürfen auch Arbeitsmaschinen, Stapler oder Futtermischwagen mit dieser Führerscheinklasse bedient werden.

 

Voraussetzungen

Dieser Führerschein kann direkt erworben werden. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Wer den Führerschein der Klasse B absolviert, erhält automatisch die Zulassung für den L-Führerschein.

Prüfungsteilnehmer müssen einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen und einen aktuellen Sehtest nachweisen können.

 

Kosten

Die Kosten für diese Führerscheinklasse sind vergleichsweise niedrig. Da die praktische Prüfung entfällt, bleibt die Summe überschaubar. Große Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen und Fahrschulbetrieben sind die Regel. Es lohnt, die einzelnen Angebote zu vergleichen.

Insgesamt ist mit Kosten zwischen 300 und 400 Euro zu rechnen

 

Dauer 

Der Führerschein wird unbefristet erteilt. Für den theoretischen Unterricht sind zwölf Doppelstunden vorgesehen. Diese beinhalten den Grundstoff. Für die Vermittlung des Zusatzstoffes sind mindestens zwei Doppelstunden einzuplanen.

Der Grundstoff setzt sich aus dem allgemeinen Prüfungsstoff zusammen. Dieser gilt für alle Führerscheinklassen. Der Zusatzstoff ist speziell auf die jeweilige Fahrzeugklasse ausgelegt.

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