Seit 1999 ist der EU-Führerschein im Umlauf. Er besitzt neben sämtlichen EU-Staaten auch in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein Gültigkeit. Mit der Einführung des neuen Führerscheins haben sich einige Richtlinien geändert und es traten neue Führerscheinklassen in Kraft.
Warum wurde der EU-Führerschein eingeführt?
Im Januar 1999 trat die Fahrerlaubnisverordnung in Deutschland in Kraft. Dies führte in der Bundesrepublik zur Umsetzung der zweiten EU-Führerscheinrichtlinie. Die Führerscheine innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten wurden schrittweise vereinheitlicht.
Die neuen, einheitlich gestalteten Führerscheine im Scheckkartenformat sollen für mehr Übersichtlichkeit sorgen. Weitere Gründe für die Einführung des EU-Führerscheins sind der Schutz vor Fälschungen und die Unterbindung des Führerschein-Tourismus innerhalb Europas.
Das Inkrafttreten der dritten EU-Führerscheinrichtlinie im Januar 2013 führte zu einer weiteren Vereinheitlichung des EU-Führerscheins.
Welche Änderungen bringt der EU-Führerschein mit sich?
Das einfache Papier-Dokument wurde durch einen handlichen und stabilen Ausweis im Scheckkartenformat ersetzt. Aufgehoben wurde die unbegrenzte Gültigkeit der Papiere. Der EU-Führerschein muss in regelmäßigen Abständen umgetauscht werden. Der Tausch des Führerscheins staffelt sich nach Ausstellung und Jahrgang.
Die Fahrerlaubnisverordnung wurde durch die Anlage 8e erweitert. Neu sind auch verschiedene Codes, welche über bestimmte Beschränkungen und Auflagen informieren. So steht beispielsweise die Schlüsselzahl „01“ für Fahrzeughalter, die im Verkehr auf eine Sehhilfe angewiesen sind.
Die umfangreichsten Änderungen betreffen die Führerscheinklassen.
Die Führerscheinklasse B ersetzt die vormalige Pkw-Lizenz Klasse 3. Die Last mitgeführter Anhänger wurde auf 750 Kilogramm beschränkt. Schwerere Anhänger sind nur noch erlaubt, wenn das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Die überholte Klasse 3 erlaubte das Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 Tonnen.
25-Jährige können fortan mit dem Erwerb des Führerscheins sofort in die schwere Motorradklasse A einsteigen und damit Krafträder aller Kategorien bewegen. Bei den Führerscheinklassen C und CE wurde das Mindestalter auf 18 Jahre reduziert.
Für die Klassen D und D1 wurde eine Befristung eingeführt. Die Eignung muss nun in fünfjährlichen Abständen durch ein ärztliches und augenärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Bei Ersterteilung und bei Fahrzeugführern ab 50 Jahren sind zusätzlich ein arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzuweisen.
Bei Kleinkrafträdern der früheren Führerscheinklasse 4 wurde eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 45 Kilometer pro Stunde vorgenommen. Für den Betrieb von Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft wurden die Klassen L und T eingeführt. Diese ermöglichten bereits 16-jährigen den Betrieb entsprechender Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen.
Führerscheininhaber der alten Klassen können von einer Besitzstandsregelung Gebrauch machen. Inhaber der überholten Klasse 3 erhalten automatisch die Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen der neu geschaffenen Klassen B, BE, C1 und C1E.
Die alten Führerscheinklassen wurden wie folgt ersetzt:
[ TABELLE ]
Wie lange ist der „alte“ Führerschein noch gültig?
Die überholten Papier-Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Auch EU-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zu diesem Stichtag umzutauschen. Der genaue Termin richtet sich nach dem Geburtsjahr des Fahrzeugführers oder nach dem Ausstellungsdatum.
Wer seinen Führerschein vor diesem Datum verliert, bekommt bereits den neuen EU-Führerschein als Ersatz ausgestellt.
Wie lange ist der EU-Führerschein gültig?
Seit Inkrafttreten der dritten EU-Führerscheinrichtlinie wurde die Gültigkeit von EU-Führerscheinen auf 15 Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist+ wird eine Neubeantragung notwendig. Eine erneute Prüfung findet nicht statt. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung der Aktualität der Daten und des Passfotos.