Der Verlust des Führerscheins erfordert umgehendes Handeln. Das Dokument ist bei jeder Fahrt mitzuführen. Verstöße werden mit Verwarngeldern geahndet.

Ist die Weiterfahrt erlaubt?

Wer ohne Papiere unterwegs ist, macht sich des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Es droht ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Das Fahren ohne Führerschein ist vom Fahren ohne Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer nach Entzug des Führerscheins weiterhin mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, muss mit hohen Geldstrafen, bis hin zu Freiheitsentzug rechnen.

Wer den Führerscheinverlust nicht umgehend bei der zuständigen Behörde anzeigt, muss ebenfalls ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro in Kauf nehmen. Taucht der verloren geglaubte Führerschein wieder auf, ist dieser unverzüglich in der Führerscheinstelle abzugeben. Es droht eine Geldbuße in Höhe von 25 Euro. Damit soll Dokumentenfälschung entgegengewirkt werden.

Nach Beantragung des neuen Führerscheins kann bis zu dessen Ausstellung für Fahrten innerhalb Deutschlands eine Bescheinigung über die Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht ausgestellt werden. Das Dokument ist kostenpflichtig und besitzt nur in Kombination mit dem Personalausweis Gültigkeit. Wer Fahrten ins Ausland plant, kann eine Expressausstellung des neuen Dokuments beantragen.

 

Führerschein verloren – was ist zu tun?

Bei Verlust des Führerscheins führt der Weg in die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Hier werden Ersatzführerscheine und die neuen EU-Kartenführerscheine ausgestellt. Wurde der Führerschein gestohlen, ist zusätzlich Diebstahlanzeige bei der Polizei zu stellen.

 

Welche Dokumente sind für die Neubeantragung notwendig?

Für die Antragstellung in der Führerscheinstelle sind folgende Dokumente notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto

Ebenso kann die Behörde eine eidesstattliche Versicherung über den Führerscheinverlust verlangen. Damit versichert der Fahrzeughalter, keine Dokumentenfälschung zu betreiben. Bei Diebstahl des Führerscheins tritt die Diebstahlanzeige bei der Polizei an diese Stelle.

Wurde der verloren gegangene Führerschein an einem früheren Wohnsitz beantragt, kann eine Karteidatenabschrift notwendig werden. Diese Bescheinigung beinhaltet die Angaben, welche bei der früheren Behörde eingetragen wurden.

 

Was kostet ein Ersatzführerschein?

Die Kosten variieren zwischen den einzelnen behördlichen Stellen. Die Führerscheinkosten bewegen sich durchschnittlich zwischen 35 und 40 Euro. Für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung fallen Kosten zwischen 30 und 40 Euro an. Soll ein Express-Führerschein bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben werden, sind etwa 15 bis 35 Euro zu zahlen.

Insgesamt muss mit Kosten von etwa 70 Euro gerechnet werden. Die Preise für die notwendigen Passfotos sind nicht inbegriffen.

Eine Ausnahme bildet der Verlust des Mofa-Führerscheins. Für die Neubeantragung ist nicht die Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Auch dem TÜV liegt eine Übersicht aller Mofa-Führerscheine vor. Die Kosten für den Ersatzführerschein liegen bei fünf bis 20 Euro. Bei der Beantragung muss der Personalausweis vorgelegt werden.

 

Wie lange dauert die Ausstellung eines Ersatzführerscheins?

Die Ausstellung der neuen Führerscheinpapiere dauert in der Regel drei bis fünf Wochen. Die Behörde informiert den Fahrzeughalter und dieser nimmt die neuen Dokumente vor Ort in Empfang.

Wird eine Express-Lieferung in Auftrag gegeben, ist die Herstellung des Ersatzführerscheins innerhalb von 48 Stunden möglich. Der Führerschein kann dann ebenfalls bei der für den Wohnort zuständigen Führerscheinstelle in Empfang genommen werden.

Ersatzführerscheine können den Fahrzeughaltern auch zugeschickt werden. Dies ist im Vorfeld zu beantragen und verursacht zusätzliche Lieferkosten.

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